Vorsorge- und Nachlassplanung

Sie

Sie beschäftigen sich mit Ihrer Zukunft und mit dem, was nach Ihrem Ableben geschieht.

Sie haben den Wunsch, sich auf unerwartete Veränderungen im Leben und auf den Tod vorzubereiten.

Es fällt Ihnen nicht leicht, diese Themen mit Ihren Nachkommen zu besprechen. Oder Sie möchten Ihre Nachkommen nicht damit belasten.

Es ist Ihnen wichtig, dass Ihr eigener, persönlicher Wille respektiert und umgesetzt wird.

Wir handeln genau in Ihrem Sinn

Wir nehmen Ihre Anliegen auf, gehen auf Ihre Wünsche ein und beraten Sie, ohne Ihren Willen zu beeinflussen.

Zusammen mit Ihnen erarbeiten wir geeignete, rechtlich einwandfreie Instrumente.

Einzelne Instrumente verlangen eine öffentliche Beurkundung. Diese bereiten wir kosten-    

optimiert vor und organisieren für Sie den notariellen Akt.

Wir planen Ihre Vorsorge und Ihren Nachlass nicht nur, sondern wir setzen Ihre Anordnungen auch zum richtigen Zeitpunkt genau in Ihrem Sinn um.

Wie Sie mit einer sauberen Vorsorge- und Nachlassplanung leben

Die abgeschlossene Vorsorge- und Nachlassplanung gibt Ihnen Sicherheit.

Sie haben rechtzeitig vorgesorgt. Rechtzeitig heisst, in einer Phase des Lebens, in welcher Sie handlungsfähig sind und deshalb Ihre erstellten Dokumente ihre Gültigkeit haben.

Personen, die Sie im Ernstfall vertreten sollen, sind informiert und wissen, was auf sie zukommen kann. Dabei handelt es sich um Personen, die Sie selber bewusst einsetzen, und nicht um allenfalls fremde Menschen, die durch KESB beauftragt werden.

Ihre festgelegten Vertretungspersonen und Massnahmen können Sie jederzeit widerrufen und überarbeiten.

Patientenverfügung

Persönliche, neutrale Beratung und Hilfe bei Formulierungen, jedoch ohne Beeinflussung Ihrer Wertvorstellungen

Geprüfte Vorlage, Ausfüllen durch Sie von Hand

oder mit PC

Erstellen von beschrifteten Kopien für Ihren Hausarzt, für Ihre Vertretungspersonen und für Ihre persönliche Ablage

Falls Verwaltungspaket gebucht, Hinterlegung

Original in Ihrem Dossier, Erwähnung auf dem Verwaltungsausweis und bei BedarfWeiterleitung an behandelnde Ärzte oder Pflegepersonal

Einmalig CHF 180.00

Vorsorgeauftrag

Beratungsgespräch / Informationen zum

Vorsorgeauftrag

Abhängig von der Komplexität der Anforderungen

  • Erstellen einer individuell auf Sie abgestimmten

Vorlage, die Sie komplett von Hand abschreiben müssen, oder

  • detaillierte Vorbereitung Ihres Vorsorgeauftrags

in öffentlicher Urkunde und Weitergabe zur Umsetzung an unseren Partner-Notar

oder ein Notariat Ihrer Wahl

Erstellen von beschrifteten Kopien für Ihre

Vertretungspersonen und für Ihre persönliche Ablage

Falls Verwaltungspaket gebucht, Hinterlegung

Original in Ihrem Dossier, Erwähnung auf dem Verwaltungsausweis und bei Bedarf

Weiterleitung an KESB zur Feststellung der Gültigkeit und Bestätigung der

Vertretungspersonen

Auf Wunsch Registrierung beim zuständigen

Zivilstandesamt

Eigenhändiger Vorsorgeauftrag

Einmalig CHF 180.00

Vorsorgeauftrag in öffentlicher Urkunde 

Richtpreis CHF 220.00

(exkl. Gebühren Notar von ca. 560 – 900 CHF)

Registrierungsgebühr Zivilstandesamt

Einmalig CHF 75.00

(nur auf Wunsch, es existiert keine Registrierungspflicht)

Testament, Willensvollstreckung

Beratungsgespräche / Informationen zum Testament

Abhängig von der Komplexität der Anforderungen

  • Erstellen einer individuell auf Sie abgestimmten

Vorlage, die Sie komplett von Hand abschreiben müssen, oder

  • detaillierte Vorbereitung Ihres Testaments in

öffentlicher Urkunde und Weitergabe zur Umsetzung an unseren Partner-Notar oder

ein Notariat Ihrer Wahl

Erstellen einer beschrifteten Kopie für Ihre

persönliche Ablage

Unbedingte Empfehlung, das Testament beim

zuständigen Erbschaftsamt zu hinterlegen. Organisation durch Notariat oder

Senectas

Umsetzung Ihres letzten Willens, falls Sie dies

in Ihrem Testament so festlegen

Eigenhändiges Testament

Richtpreis  CHF 700.00

Testament in öffentlicher Urkunde         

Richtpreis CHF 200.00

(exkl. Gebühren Notar von ca. 450 – 1’700 CHF)

Hinterlegung Erbschaftsamt

Preis unterschiedlich je nach Kanton

Willensvollstreckung

pro Std CHF 160.00

(wird aus Nachlass finanziert, sofern Auftrag besteht)

Bei Handlungsunfähigkeit entscheiden Fremde, wie mit der Situation umzugehen ist.

Nutzen Sie die Chance, dies selbst zu bestimmen. Wir helfen Ihnen dabei wirkungsvoll.